Strafverteidigernotdienst

Sie brauchen einen Strafverteidiger in einem dringenden Fall?

Rufen Sie uns über unsere Notfallnummer 0151 / 50447817

Gerade im Falle einer Festnahme oder Hausdurchsuchung ist ein möglichst früher und unmittelbarer Kontakt zum Anwalt wichtig.

Verhaltensregel:

Lassen Sie sich nicht dazu drängen eigenständige Angaben bei der Polizei oder vor Gericht zu machen – dies gilt auch für Smalltalk. Berufen Sie sich stattdessen auf Ihr Schweigerecht und rufen Sie uns an – wir übernehmen für Sie die Kommunikation. Ihr Schweigen wird und darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Die alleinige Übersendung einer Vollmacht oder von Informationen an den Rechtsanwalt begründet noch kein Mandatsverhältnis. Dieses kommt erst zustande, wenn der Anwalt den angetragenen Auftrag verbindlich annimmt.