Wir kämpfen für Ihre Rechte – vor, während und nach einem Strafverfahren.
Strafverteidigernotdienst für dringende Fälle: 0151 / 50447817
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten oder wurden Sie angezeigt? Haben Sie eine Anklage oder einen Strafbefehl wegen einer Straftat erhalten oder wurden sogar bereits verhaftet? – Wir helfen Ihnen in jeder Lage weiter – unabhängig davon, was Ihnen vorgeworfen wird.
Verhaltensregel:
Lassen Sie sich nicht dazu drängen eigenständige Angaben bei der Polizei oder vor Gericht zu machen – dies gilt auch für Smalltalk. Berufen Sie sich stattdessen auf Ihr Schweigerecht und rufen Sie uns an – wir übernehmen für Sie die Kommunikation. Ihr Schweigen darf und wird Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden.
Unsere Strafverteidigung umfasst:
- Allgemeines Strafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Cybercrime/IT-Strafrecht
- Medizin- und Arztstrafrecht
- Strafvollstreckung
- Ordnungswidrigkeiten
Nebenklage:
Wir unterstützen Sie auch als Opfer einer Straftat, damit Sie sich Gehör verschafften und sich aktiv am Strafprozess beteiligen können
Zeugenbeistand:
Ebenso stehen wir Ihnen unterstützend bei, wenn Sie als Zeuge vor Gericht aussagen müssen.