Wir beraten Sie bei der Vertragsgestaltung, Beendigung und der Durchsetzung / Abwehr sämtlicher vertraglicher Ansprüche.
Das Vertragsrecht umfasst die Vertragsgestaltung sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus Verträgen.
Darunter fallen unter anderem der Kaufvertrag, Tausch, Schenkung, Leihe, Darlehen, Dienstverträge, Werkverträge, Reiseverträge, Maklerverträge. Aufgrund der Vertragsfreiheit gibt es jedoch noch unzählige weitere Vertragsarten.
Auch ohne einen Vertrag können Ihnen aber auch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis bestimmte Leistungen zustehen.
Hiervon umfasst sind insbesondere Ansprüche aufgrund von unerlaubten Handlungen, Bereicherungsrecht und Geschäftsführungen ohne Auftrag.
Die wichtigsten unserer weitreichenden schuld- und vertragsrechtlichen Themengebiete sind daher u.a.:
- Vertragsgestaltung
- Abwicklung von Verträgen
- Vertragsbeendigung & Rückabwicklung
- Schadensersatz
- Aufwendungsersatz
- Schmerzensgeld