Bau & Architektenrecht

Wir beraten Sie bei der Vorbereitung, der Bauphase bis hin zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen nach der Fertigstellung.

Das Bau- und Architektenrecht umfasst die Rechtsbeziehungen aller Beteiligten, die an der Planung und Durchführung eines Bauwerks mitwirken. Ergänzend sind auch Fragen des öffentlichen Rechts, wie das öffentliche Planungsrecht (Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht (z.B. Erschließung, Recht der Nutzung, etc.) und das Bauordnungsrecht betroffen.

Die Komplexität eines Bauvorhabens erfordert eine umfassende Beratung, welche wir Ihnen aufgrund unserer jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Bereich gerne anbieten – egal in welcher Funktion Sie am Bauvorhaben mitwirken. Wir vertreten Bauherren (private oder öffentliche), ausführende Bauunternehmen , Planer (Architekten, Sonderfachleute wie z.B. Vermessungsingenieure oder Haustechnikingenieure) und andere Baubeteiligte stets mit der gleichen Leidenschaft. 

Unter anderem können Sie in folgenden Bereichen auf uns zählen:

  • Bauvertragsrecht
  • Vergütungsfragen und Sicherheiten der Vergütung
  • Kündigungen und vorzeitige Beendigungen des Bauvertrages
  • Abnahme
  • Mängel und Gewährleistung
  • VOB/B und VOB/C
  • Sicherheitsleistungen für Vertragserfüllung und Sachmängelansprüche
  • Bauträgerrecht
  • HOAI und Architektenrecht
  • Bauprozessrecht, insb. selbstständige Beweisverfahren
  • Öffentliches Baurecht (Bauleitplanung, Bodenordnungsrecht, Bauordnungsrecht)
  • Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen

Wolfgang Karl

Fachanwalt Bau & Architektenrecht – Immobilienrecht – Mietrecht – Kaufrecht

Anton Walter

Baurecht – Verkehrsrecht – Arbeitsrecht – Vertragsrecht – Handels & Gesellschaftsrecht

Leonard Karl

Baurecht – Verkehrsrecht – Vertragsrecht – u.a.