Nutzungsausfall bei Eigenreparatur
Unfallschaden: Nutzungsausfall bei Eigenreparatur Das OLG München hat mit einem für die Praxis der Unfallregulierung wichtigen Urteil entschieden, dass eine Entschädigung für Nutzungsausfall bei Eigenreparatur nur verlangt werden kann, wenn neben der Durchführung der Reparatur auch der konkrete Zeitraum der tatsächlichen Reparaturdauer nachgewiesen wird. Eine bloße Reparaturbestätigung, z.B. eines Sachverständigen, als Nachweis für den Nutzungsausfall…