Es ist Mandanten nicht immer möglich, zu uns in die Kanzlei zu kommen. Beispielsweise können Verletzungen und Erkrankungen es unmöglich machen, das Krankenhaus oder die Wohnung zu verlassen. In manchen Fällen kann es trotzdem wichtig sein, einen Rechtsanwalt möglichst frühzeitig mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen, z.B. müssen bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden geeignete Beweise von Anfang an gesichert werden. Auch wer zeitlich eingeschränkt ist, z.B. aufgrund seines Berufes, kann es schwer haben, einen Termin in unserer Kanzlei wahrzunehmen.
Für solche „Notfälle“ bieten die Rechtsanwälte Karl & Partner mbB für den Erstkontakt und für weitere Besprechungen einen anwaltlichen Hausbesuch-Service an.
Uns ist der persönliche Kontakt mit Ihnen wichtig. Wir bieten Ihnen daher an, in „Notfällen“ einen geeigneten Besprechungsort außerhalb unserer Kanzleiräume in Stadt und Landkreis Bamberg zu vereinbaren, z.B. bei Ihnen zu Hause, in Ihrem Unternehmen, an Ihrem Arbeitsplatz oder im Krankenhaus etc.
Bei Interessen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter Tel.:
0951 / 980 500.