Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen – sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite.

Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen, die Regeln für unselbständige und abhängige Arbeitsverhältnisse vorgeben. Dabei wird das Arbeitsrecht in zwei große Themenfelder geteilt:

  • Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis des Beschäftigten mit dem jeweiligen Arbeitgeber
  • Das Kollektivarbeitsrecht regelt hingegen die Beziehungen von Betriebsräten und Gewerkschaften zum Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Themen sind u.a.:

  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Formulierung von Arbeitsverträgen
  • Auseinandersetzungen und Abfindungen
  • Rechtmäßigkeit von Änderungsverträgen
  • Ausbleibende Gehaltszahlungen
  • Nicht genehmigter oder abgelehnter Urlaubsanspruch
  • Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Unbezahlte Überstunden
  • Verbot der Gründung eines Betriebsrates durch den Arbeitgeber

Anton Walter

Baurecht – Verkehrsrecht – Arbeitsrecht – Vertragsrecht – Handels & Gesellschaftsrecht

Maximilian Glabasnia

Fachanwalt für Strafrecht – Verkehrsrecht – Arbeitsrecht – Vertragsrecht – u.a.